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Gegen Greenwashing BaFin entwickelt Richtlinie für nachhaltige Investments

Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht in Frankfurt
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht in Frankfurt: Die BaFin hat einen Vorschlag für die Regulierung nachhaltiger Geldanlagen vorgelegt | Foto: IMAGO / Hannelore Förster

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat den Entwurf einer Richtlinie für nachhaltig ausgerichtete Investmentvermögen veröffentlicht. Dieser enthält Vorgaben dazu, wie Publikumsfonds künftig ausgestaltet werden müssen, wenn sie als nachhaltig bezeichnet oder als explizit nachhaltig vertrieben werden. Der Hintergrund: Anleger sollen vor potenziellem Greenwashing geschützt werden. „Wo ESG draufsteht, muss auch Nachhaltigkeit drin sein“, sagt Exekutivdirektor Dr. Thorsten Pötzsch, der bei der BaFin aktuell auch den Bereich Wertpapieraufsicht/Asset Management leitet.

Die BaFin genehmigt die Anlagebedingungen von Investmentvermögen nur, wenn diese den gesetzlichen Anforderungen entsprechen. Bezeichnung und Vermarktung dürfen beispielsweise nicht irreführend sein. Investmentvermögen sollen künftig nur noch als nachhaltig vermarktet werden dürfen, wenn die Anlagebedingungen vorsehen, dass entweder

  • eine Mindestinvestitionsquote in nachhaltige Vermögensgegenstände eingehalten,
  • eine nachhaltige Anlagestrategie verfolgt, oder
  • ein nachhaltiger Index abgebildet wird.

Die geforderte Mindestinvestitionsquote in nachhaltige Vermögensgegenstände soll bei 75 Prozent liegen. Diese Vermögensgegenstände müssen wesentlich dazu beitragen, Umwelt- oder soziale Ziele zu erreichen. Hinzu kommen Höchstgrenzen. Beispielsweise dürfen maximal zehn Prozent aus der Energiegewinnung oder dem sonstigen Einsatz von fossilen Brennstoffen stammen.

Alternativ zur Mindestinvestitionsquote können Fonds auch eine nachhaltige Anlagestrategie verfolgen, etwa in Form eines Best-in-Class-Ansatzes. Aus einem Anlageuniversum werden dabei zum Beispiel die Vermögensgegenstände ausgewählt oder stärker gewichtet, die unter Nachhaltigkeitsgesichtspunkten besonders vorteilhaft sind.

Schließlich ist die Auflage eines nachhaltigen Investmentvermögens auch über die Nachbildung eines nachhaltigen Index möglich.

Ergänzung bestehender Vorgaben

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Unabhängig davon verfolgt und begleitet die BaFin die laufenden Arbeiten zum Thema Nachhaltigkeit auf nationaler und internationaler Ebene eng. Das gilt etwa für das Ampelsystem der Deutschen Sustainable Finance-Strategie oder auch die von der Internationalen Organisation der Wertpapieraufsichtsbehörden IOSCO konsultierten Recommendations on Sustainability-Related Practices, Policies, Procedures and Disclosure.

Die konsultierte BaFin-Richtlinie ergänzt die bereits bestehenden europäischen Vorgaben wie die EU-Offenlegungsverordnung und -Taxonomie. Diese regeln, welche Offenlegungspflichten Kapitalverwaltungsgesellschaften auf Gesellschafts- und Produktebene berücksichtigen müssen. Sie geben aber nicht vor, wie die Anlagebedingungen eines Investmentvermögens ausgestaltet sein müssen.

Nun hat die Fondsindustrie bis zum 6. September 2021 Zeit, sich zu den Plänen der Finanzaufsicht zu äußern.

Fondsverband sieht Vorstoß kritisch

Der deutsche Fondsverband BVI teilte mit, er sehe den jüngsten BaFin-Entwurf als spürbare Verbesserung gegenüber der inoffiziellen Vorversion vom April. „Die BaFin hat viele unserer Bedenken berücksichtigt, dennoch sind noch nicht alle kritischen Punkte ausgeräumt“, sagt Thomas Richter, BVI-Hauptgeschäftsführer.

Als eine der wichtigsten Verbesserungen sieht der BVI, dass die realitätsfremden Anforderungen an die Errichtung und den Betrieb von Immobilien gestrichen wurden. Die Senkung der Mindestquote für Investitionen in nachhaltige Vermögensgegenstände von 90 auf 75 Prozent reiche jedoch nicht aus. Auch dieser geringere Anteil ist in der Praxis mangels ausreichend geeigneter Anlagen kaum umsetzbar. Außerdem sei aufgrund der immer noch zu hohen Quote die Gefahr noch nicht gebannt, dass neue nachhaltige Fonds in Luxemburg aufgelegt werden und damit der Fondsstandort Deutschland Schaden nimmt. „Die BaFin hätte damit der Strategie der Bundesregierung, Deutschland zum führenden Standort für nachhaltige Finanzprodukte zu machen, einen Bärendienst erwiesen“, schreibt der Fondsverband.

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