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Überhitzter Immobilienmarkt Berlin liebäugelt mit Einschränkungen beim Immobilienerwerb

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Genehmigungspflichtiger Erwerb von Immobilien in Dänemark

Zum Teil harte Auflagen beim Immobilienerwerb sind ungewöhnlich, werden jedoch in einzelnen Ländern Europas zum Schutz der alteingesessenen Bevölkerung durchaus gehandhabt: In Dänemark etwa ist der Erwerb von Immobilien durch Ausländer grundsätzlich genehmigungspflichtig. Wie das Auswärtige Amt (AA) in Berlin berichtet, erteilt die Genehmigung das dänische Justizministerium – „erfahrungsgemäß jedoch nur in seltenen Fällen und nach einer konkreten Beurteilung in jedem Einzelfall unter Berücksichtigung zum Beispiel der Beziehung des Betreffenden zu Dänemark“. Vor diesem Hintergrund empfiehlt das dänische Umweltministerium laut AA „sich vor dem Erwerb von Grundbesitz zunächst um eine Aufenthaltsgenehmigung zu bemühen“.

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Auch in der Schweiz setzt sich die Regierung mit der „Lex Koller“ bereits seit 1983 gegen die „Überfremdung des heimischen Bodens“ ein. 2017 sollten die Auflagen für ausländische Immobilienkäufer nach dem Willen der Justizministerin Simonetta Sommaruga nochmals verschärft werden:  Vor allem die Sozialdemokraten wollten verhindern, dass Ausländer heimischen Grund und Boden erwerben. Doch angesichts der durch den jahrelangen Zubau bedingten langsam wieder sinkenden Preise für Wohneigentum in der Schweiz ist es seit einem Jahr wieder ruhig um den Politikvorstoß geworden.

In Polen sind die einst weithin bekannten Beschränkungen für Immobilienerwerb bereits 2009 gefallen. Beschränkungen für den Erwerb einer Immobilie durch Ausländer gibt es allerdings noch immer beim Erwerb landwirtschaftlicher Grundstücke – hierfür ist eine Genehmigung des Ministeriums für Innere Angelegenheiten in Warschau notwendig.

 

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