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BVI-Statistik Mischfonds gehörten 2016 zu Top-Sellern

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Wohlstand mit Fonds stärken

BVI-Vertreter appellieren an die Politik, die Sicherung des gesellschaftlichen Wohlstands mit Investmentfonds zu fördern statt zu behindern. „Fonds bringen das Kapitalangebot der Anleger mit der Kapitalnachfrage von Unternehmen und Staaten weltweit zusammen. Sie ermöglichen Wachstum und Innovation. Und sie sind das Rückgrat der Altersvorsorge in Deutschland“, sagte Hauptgeschäftsführer Thomas Richter auf der Jahrespressekonferenz des Verbands. So betrage der Anteil der europäischen Fondsbranche an Aktien europäischer Unternehmen 16 Prozent und an Anleihen europäischer Staaten 12 Prozent.

In Deutschland halte die deutsche Fondsbranche rund 10 Prozent der deutschen Aktien. „Fonds ermöglichen Privatanlegern schon mit kleinen Anlagebeträgen die Teilhabe am weltweiten Wirtschaftswachstum“, so Richter. „Ob und wie die Bürger diese Möglichkeit nutzen, hängt aber stark von den politischen und regulatorischen Weichen ab.“ Das reiche von der Finanzmarktpolitik bis zur öffentlichen Förderung.

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Systemrelevanz: FSB-Vorschläge überzeugen BVI

Positiv wertete Richter in diesem Zusammenhang die Entwicklung in der internationalen Diskussion über die Relevanz von Asset Managern und Fonds. Statt pauschal die Größe als systemrelevantes Kriterium heranzuziehen, konzentriere sich der Finanzstabilitätsrat FSB auf die Behebung struktureller Schwachstellen in der bestehenden Fondsregulierung. Seine abschließende Empfehlung an die nationalen Aufsichtsbehörden laute, die Systemrelevanz nach den Aktivitäten im jeweiligen Fonds und ihre möglichen Auswirkungen auf das Finanzsystem zu beurteilen. „Das ist der richtige Weg. Fonds verwalten das Geld ihrer Anleger als Treuhänder. Anders als Banken und Versicherungen nehmen sie das Kapital nicht auf ihre eigene Bilanz.

Ziel der Regulierung muss es demnach sein, die einzelnen Risiken in den Fonds zu regeln, statt Eigenkapitalanforderungen zu stellen. Marktrisiken sind keine Systemrisiken“, so Richter. Handlungsbedarf sehe der FSB vor allem bei einer Anlegerflucht aus Fonds und daraus resultierenden Liquiditätsrisiken. „Dagegen ist nichts einzuwenden. Im Gegenteil, es ist durchaus sinnvoll, das bestehende Instrumentarium zur Liquiditätssteuerung zu erweitern“, so Richter.

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