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BVI-Statistik Mischfonds gehörten 2016 zu Top-Sellern

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Begriff „Schattenbanken“ führt in die Irre

Kritisch sieht der BVI dagegen, dass die zwanzig wichtigsten Industrie- und Schwellenländer (G20) den Begriff der Schattenbank wieder auf die Regulierungsagenda gesetzt haben. Der Verband führt an, dass selbst der FSB inzwischen von „Non-Bank Credit Intermediaries“ statt pauschal von Schattenbanken spreche. Dazu Richter: „Wir haben mit diesem Kampfbegriff schlechte Erfahrungen gemacht. Dadurch sind streng regulierte Investmentfonds zeitweise in einen Topf mit unregulierten Hedgefonds geraten. Fonds sind aber weder Banken, noch agieren sie im Schatten. Es gibt kaum eine Branche, die so gut ausgeleuchtet ist wie das Fondsgeschäft. Bei vielen Aufsehern hat der Begriff aus gutem Grund ausgedient.“ Wenn die Bundesregierung, die derzeit die G20-Präsidentschaft innehat, schon nicht auf den Schattenbankenbegriff verzichten wolle, sollte sie ihn wenigstens so definieren, dass der Branche daraus keine weiteren Reputationsschäden entstehen, so Richter.

BVI fordert mehr Teilhabe privater Anleger am Produktivkapital

Bei der Vermögensbildung hat Deutschland im Vergleich zu anderen Ländern aus Sicht des BVI noch Aufholpotenzial. Der Anteil direkter und indirekter Aktionäre in der Bevölkerung liege aktuell bei 14 Prozent. In den USA sei über die Hälfte der Bevölkerung direkt oder indirekt am Wirtschaftswachstum beteiligt, maßgeblich über das System der betrieblichen Altersversorgung. Der BVI plädiert daher für eine kapitalmarktorientierte Altersvorsorge nach US-Vorbild. Kontraproduktiv seien Maßnahmen, die zu einer weiteren steuerlichen Diskriminierung von Aktien oder zu einer Lenkungswirkung hin zu anderen Produkten führen würden. Dazu Richter: „Wertpapiersparen darf nicht benachteiligt werden. Der BVI lehnt daher die Abschaffung der Abgeltungsteuer und die Wiedereinführung einer Eigenheimzulage ab.“

BVI macht sich für betriebliche Altersvorsorge stark

Die Verbreitung der betrieblichen Altersversorgung (bAV) ist dem BVI ein großes Anliegen. Verbandsmitglieder werten den Regierungsentwurf zum Betriebsrentenstärkungsgesetz als Meilenstein für deren Weiterentwicklung. Bei einigen Punkten gäbe es aber noch Verbesserungsbedarf. „Die reine Beitragszusage sollte auch nicht-tarifvertraglich organisierten Arbeitgebern ermöglicht werden und zudem für alle Durchführungswege gelten“, so Richter. Das Garantieverbot sei eine wichtige Stellschraube, um die Rendite der Produkte zu erhöhen. Hier dürfe es aber kein Wahlrecht für die Produktanbieter geben, um kein Gefälle entstehen zu lassen. Auch bei Riester gehörten die Beitragsgarantien zwecks Rendite auf den Prüfstand. Der BVI plädiert außerdem dafür, ein freiwilliges „Opting Out“ auch für nicht-tarifvertraglich organisierte Arbeitgeber zu ermöglichen.

Finanzplatz Frankfurt stärken statt schwächen

Angesichts des drohenden Brexits wünscht sich der BVI ein klares Bekenntnis der Politik zum Finanzplatz Frankfurt. Frankfurt sei der Hauptstandort für die Fondsbranche in Deutschland: 53 Prozent aller BVI-Mitglieder hätten dort ihren Hauptsitz. Luxemburg hätte zwar als Auflagestandort die Nase vorn, Frankfurt sei jedoch das Zentrum für Produktentwicklung, Fondsmanagement und Vertrieb. Rund 89 Prozent des Publikumsfondsvermögens und 53 Prozent des Spezialfondsbestands würden von Frankfurt aus verwaltet. „Eine aktive Standortpolitik und eine Willkommenskultur für Finanzunternehmen würde Deutschland im europäischen Wettbewerb entscheidend stärken“, so Richter. Schädlich wäre aus Sicht des BVI-Chefs hingegen die Einführung einer Finanztransaktionsteuer in Deutschland. Sie würde den Finanzplatz Frankfurt gegenüber London, Luxemburg und Dublin entscheidend schwächen.

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