Die Ratingagentur Scope hat die Anzahl der nachhaltigen Fonds gemäß Artikel 8 und Artikel 9 der EU-Offenlegungsverordnung erfasst: Von den knapp 12.000 in Deutschland zum Vertrieb zugelassenen Investmentfonds ist aktuell rund jeder fünfte als Artikel-8-Fonds klassifiziert. Die insgesamt 2.311 Artikel-8-Fonds verwalten mehr als 1.635 Milliarden Euro. Auf Artikel 9 entfallen 410 Fonds. Das sind rund 3 Prozent aller verfügbaren Fonds in Deutschland. Sie verwalten zusammen rund 222 Milliarden Euro.
Artikel 8? Artikel 9? Was genau bedeutet das? Im März dieses Jahres trat die Offenlegungsverordnung der Europäischen Union in Kraft. Diese soll mehr Transparenz schaffen und die Investitionen im Bereich nachhaltige Geldanlage fördern.
Ein Element der neuen Verordnung ist die Einteilung von Fonds in die drei Kategorien: Artikel 6, 8 und 9.
- Artikel-6-Fonds können, müssen Nachhaltigkeitsfaktoren aber nicht in ihren Investmentprozess integrieren.
- Artikel-8-Fonds verfügen hinsichtlich ESG über positive Merkmale. Sie verfolgen aber keine speziellen Nachhaltigkeitsziele. Sie werden daher oft als „hellgrün“ bezeichnet.
- Artikel-9-Fonds verfolgen nachhaltige Ziele und investieren in Unternehmen, die mit ihrer Tätigkeit sozialen oder ökologischen Mehrwert schaffen. Sie werden daher „dunkelgrün“ genannt.
Neugierig geworden?
Wir zeigen euch die basierend auf dem investierten Kapital fünf größten Artikel-9-Fonds, die Scope anhand von Performance- und Risikokennzahlen mit einem Top-Rating von A oder B ausgezeichnet hat.
Hinweis: Es handelt sich hierbei um keine Anlageberatung oder Kaufempfehlung. Die Geldanlage am Kapitalmarkt ist mit Risiken verbunden. Aus Wertentwicklungen in der Vergangenheit lässt sich nicht auf künftige Wertentwicklungen schließen.