EU-Kommission zur Nachhaltigkeit bei der Geldanlage „Das Wichtigste ist die Definition“
Die Relevanz nachhaltiger Geldanlagen wächst. Neben institutionellen Anlegern, die aufgrund gesetzlicher Anforderungen nachhaltig investieren, ist vor allem der private Sektor von herausragender Bedeutung für eine Trendwende. Damit Investoren die Scheu vor „grünen“ Investments verlieren, bedarf es jedoch regulatorischer Sicherheit – Benchmarks, Standards und Richtlinien müssen her. „Investoren müssen sich darauf verlassen können, dass ein als ‚nachhaltig‘ bezeichneter Fonds auch nachhaltig ist“, betont Philip Owen von der Europäischen Kommission. Er ist Leiter des Generaldirektorats für Klimapolitik und erarbeitet zusammen mit Experten aus der Finanzbranche Gesetzesvorschläge für die Regulierung von Investments, die Umwelt-, soziale und Governance-Kriterien berücksichtigen – kurz: ESG.
Investoren brauchen Sicherheit
„Unsere wichtigste Aufgabe sehen wir darin, festzulegen, was als ESG-Fonds gilt und was nicht, welche Kriterien bei der Fondsauswahl berücksichtigt werden sollen und wie viele ‚schmutzige‘ Assets in einem als nachhaltig bezeichneten Fonds sein dürfen“, so Owen. Hierzu gehören Regelungen, welche Produkte als „grün“ gekennzeichnet werden dürfen, aber auch Normen für institutionelle Anleger, Vermögensverwalter und Finanzberater. Einen hohen Stellenwert nimmt auch die Transparenz ein: „Wir brauchen einheitliche Kriterien, welche Information offengelegt werden muss, damit sowohl der Gesetzgeber als auch der Investor eine fundierte Entscheidung bei ihrer Geldanlage treffen können“, so Owen.
So hat die Arbeitsgruppe etwa festgelegt, welche Kriterien eine Wirtschaftsaktivität erfüllen muss, um als umweltverträglich zu gelten. So muss sie zu mindestens einem von sechs Umweltzielen einen Beitrag leisten: der Linderung von oder Anpassung an den Klimawandel, der nachhaltigen Nutzung und dem Schutz von Wasser und marinen Ressourcen, dem Übergang zur zirkulären Wirtschaft, der Müllvermeidung und Recycling, der Verhinderung und Kontrolle von Umweltverschmutzung und dem Schutz gesunder Ökosysteme. „Und natürlich sollte die Aktivität den anderen fünf Zielen nicht abträglich sein“, ergänzt Owen.
Zudem soll die Vergleichbarkeit gefördert werden. „Wir wollen Benchmarks schaffen, anhand derer Investoren die Nachhaltigkeit von Unternehmen besser ablesen können. Ein Beispiel hierfür sind Daten zum CO2-Fußabdruck“, erläutert Owen. Gleichzeitig arbeitet die Arbeitsgruppe daran, Informationen zur Nachhaltigkeit in die öffentliche Berichterstattung von Betrieben und Firmen zu integrieren. „Langfristig zielen wir darauf ab, dass ESG-Kriterien auch bei Kreditbewertungen und bei der Marktanalyse berücksichtigt werden“, so der Leiter der Arbeitsgruppe.
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Ziel: Grüne Weltwirtschaft
„Unser übergeordnetes Ziel besteht darin, eine grünere und sauberere Wirtschaft zu fördern – nicht nur in der Europäischen Union (EU), sondern auch weltweit“, erläutert der Projektleiter. Denn: Anbieter, die ihre Produkte in der EU vertreiben wollen, werden sich nach unseren Standards und Anforderungen richten müssen. Auf diese Weise könnten die Regeln auch außerhalb der EU angewendet werden – so zumindest die Hoffnung der Kommission.
„Selbstverständlich sind nachhaltige Investments mehr als nur die Regulierung“, räumt Owen ein. Für Investoren sei regulatorische Sicherheit jedoch von höchster Bedeutung. „Wenn wir diese Hürde beseitigen, dürfte auch die Bereitschaft zu nachhaltiger Geldanlage wachsen – und wir sind unserem Ziel ein Stück näher gekommen.“