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Fonds-Ratings Anlageentscheidungen nicht allein an Gütesiegeln festmachen

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Everling zieht den Vergleich der Schule heran: „Die Beurteilungen der Fonds haben genau die Stärken und Schwächen, wie auch Schulnoten sie haben.“ Denn zum einen beziehen die Untersuchungen sich nur auf Leistungen, die in der Vergangenheit erbracht worden sind. Das birgt die Gefahr, dass es nicht klar ist, ob die Fonds auch in der Zukunft ähnliche Leistungen zeigen.

Zum anderen hängen die Noten natürlich zu einem gewissen Grad auch von der subjektiven Einschätzung des Beurteilenden ab. „Auch das weckt Erinnerungen an die Schulzeit: Andere Lehrer, andere Noten, das haben wir beim Rating auch“, sagt Everling. Denn einen einheitlichen Bewertungsmaßstab, den alle Rating­Agenturen verwenden, gibt es nicht.

Wie ein Fonds abschneidet, hängt von den speziellen Beurteilungskriterien einer bestimmten Agentur und auch oft von der subjektiven Einschätzung und den Fähigkeiten des Analysten ab. Deshalb kommen unterschiedliche Agenturen nicht selten zu recht verschiedenen Ergebnissen.

Regelmäßige Prüfung

Um überhaupt in ein Rating­Verfahren einbezogen zu werden, muss ein Fonds gewisse Voraussetzungen erfüllen. Dazu gehören meistens ein Mindestvolumen und ein Mindestalter, welches in der Regel drei Jahre beträgt. Zwar ist das Ergebnis des Ratings immer nur eine Momentaufnahme, aber die meisten Rating­Anbieter überprüfen ihre Urteile regelmäßig. In der Regel werden von den Agenturen Vergleichsgruppen gebildet, denen sie die einzelnen Fonds zuordnen. Beispiele von diesen sogenannten Peer­Groups sind etwa Aktien Deutschland, internationale Aktien, Anleihen Europa oder asiatische High­Yield­Anleihen.

 

 

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