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EU-Offenlegungsverordnung Gut gemeint, aber auch gut gemacht?

EU-Parlament in Brüssel
EU-Parlament in Brüssel: Die Nachhaltigkeitsbestrebungen der EU sollten sich nicht auf eine trügerische Ankreuz-Übung beschränken | Foto: IMAGO / Xinhua

„Die EU gibt mit Blick auf nachhaltige Investitionen und ihrer Bereitschaft, sich bei diesem Thema als Vorreiter zu positionieren, eindeutig den Ton an“, sagt Ophélie Mortier, Responsible Investment Strategist bei DPAM. Im Jahr 2016 übernahm die Staatengemeinschaft die Führungsrolle mit ihrem Aktionsplan für nachhaltige Finanzen, der sich auf drei Hauptziele konzentriert: Förderung einer langfristigen Ausrichtung der Wirtschaft, Finanzierung von nachhaltigem Wachstum und Berücksichtigung von Umweltrisiken als systematisches Anlagerisiko. Alle Regelungen, die seither verabschiedet wurden, verfolgen diese drei Ziele.

Darüber hinaus ebnen die Offenlegungsverordnung SFDR (Sustainable Finance Disclosure Regulation) und die EU-Taxonomie den Weg in eine nachhaltige finanzielle Zukunft und beschäftigen sich mit dem Mangel an Normen und gemeinsamen Definitionen. „Die EU muss jedoch unerwünschte Auswirkungen einer zu starren und unflexiblen Regelung vermeiden“, fordert Mortier.

Sie wirft einen Blick auf den aktuellen Stand der Offenlegungsverordnung und die Schwachstellen, die sie aus ihrer Sicht in der ersten Einführungsphase aufweist:

  • Die hohe Komplexität der Texte ist eindeutig ein Problem. Das wurde durch die späte Veröffentlichung der technischen Texte, die zur Umsetzung der Verordnung erforderlich sind, noch verstärkt.
  • Unterschiedliche Auslegungen zwischen den einzelnen EU-Regulierungsbehörden haben zu einer Diskrepanz bei der Einordnung gleichartiger Produkte geführt. Die jeweiligen Finanzmarkt-Regulierungsbehörden haben nicht-standardisierte und jeweils eigene Ansätze für die Umsetzung der Verordnung gewählt. Einige haben Verständnis für die Marktteilnehmer gezeigt und ihnen erlaubt, ihren eigenen Weg durch dieses komplexe „Puzzle“ zu finden, andere haben den gesamten Prozess vereinfacht, um die Umsetzung bis zum 10. März 2021 sicherzustellen. Und wiederum andere ziehen es vor, an einer sehr strengen Auslegung der sogenannten „Artikel 9-Produkte“ festzuhalten, die als einzige im offiziellen Text als „nachhaltige Investitionen“ bezeichnet werden.
  • Die lokalen Aufsichtsbehörden, die für die Überwachung der SFDR-Umsetzung zuständig sind, scheinen in ihrer jeweiligen Auslegung unterschiedlich streng zu sein. Das macht es einfacher beziehungsweise schwieriger, einen Artikel 9-Status zu erhalten, je nachdem, in welchem Mitgliedsstaat eine Fondsgesellschaft ansässig ist.

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  • Der Mangel an Daten von Unternehmen ist eine weitere Herausforderung, die es zu berücksichtigen gilt. Diese Kritik existiert bereits eine Weile. Zwar wird dieses Problem auf EU-Seite durch die Richtlinie zur Erstellung von nicht-finanziellen Berichten, die EU-Unternehmen dazu verpflichtet, den Finanzteilnehmern die erforderlichen Informationen zur Verfügung zu stellen, schrittweise korrigiert. Dennoch bleibt der Anwendungsbereich auf die EU beschränkt.

Nachhaltigkeitsbestrebungen der EU – eine trügerische Ankreuz-Übung?

Die Offenlegungsverordnung und die EU-Taxonomie zielen darauf ab, Greenwashing zu verringern, was zweifelsohne eine zu begrüßende Bestrebung sei. „Die Verordnung basiert jedoch hauptsächlich auf quantitativen Daten, die den Märkten noch nicht vollständig zur Verfügung stehen“, gibt Mortier zu bedenken.

Eine Verpflichtung, entsprechende Informationen zu veröffentlichen, könne Abhilfe schaffen. Wer seinen Weg in Richtung eines nachhaltigen Anlageansatzes noch nicht eingeschlagen hat, wird es schwer haben, sein Versprechen zu erfüllen. Sowohl die Offenlegungsverordnung als auch die EU-Taxonomie sind in hohem Maße auf quantitative Daten angewiesen. „Allerdings können ein oder zwei quantitative Indikatoren nicht das vollständige Bild einer Investition beziehungsweise die vollständigen Auswirkungen einer wirtschaftlichen Aktivität abdecken.“

Die gesamte Arbeit auf nur wenige quantitative Indikatoren zu übertragen greife viel zu kurz. „Die Nachhaltigkeitsbestrebungen der EU sollten sich nicht auf eine trügerische Ankreuz-Übung beschränken. Leider zeichnen sich aber solch eingeschränkte Ergebnisse am Horizont ab.“

Zur Erinnerung: Bis 2030 müssen für die Finanzierung des europäischen Programms für nachhaltige Entwicklung Mittel pro Jahr in Höhe von knapp 180 Milliarden Euro aufgebracht werden.

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