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Investmentsteuerreform Zugriff im Hier und Jetzt

Das im Sommer 2016 von Bundestag und Bundesrat verabschiedete Investmentsteuerreformgesetz (InvStRefG) sieht weitreichende Neuregelungen bei der Investmentbesteuerung ab 2018 vor. Die steuerlichen Regelungen sollen deutlich vereinfacht werden. Aber: Die Vereinfachung wird durch eine potenzielle steuerliche Mehrbelastung erkauft.

Angeregt hatte die Reform der Europäische Gerichtshofs in Luxemburg (EuGH):  Seiner Auffassung nach dürfen im Ausland ansässige Investmentfonds im Hinblick auf aus Deutschland bezogene Dividenden nicht ungünstiger mit Steuern belastet werden als in Deutschland ansässige Investmentfonds.

Die Investmentsteuerreform bringt Neuerungen vor allem für Fonds, die ihre Erträge nicht oder nicht vollständig ausschütten. Hält ein Privatanleger Anteile an voll thesaurierenden Fonds, die ihren Sitz im Ausland haben, musste er bisher aufgrund dieser Thesaurierungsbesteuerung die Fondserträge in seiner Steuererklärung angeben.

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Im reformierten Investmentsteuerrecht muss der Anleger ab Januar 2018 nun nicht mehr Fondserträge auflisten. Stattdessen ist er verpflichtet, vorab eine Pauschale zu zahlen. Ihr Zweck ist es, ein Aufschieben der Besteuerung bis zum Verkauf der Fondsanteile bei thesaurierenden Fonds zu vermeiden. Damit soll bereits während des Haltens der Fondsanteile ein pauschalierter Ertrag der Besteuerung unterworfen werden. Soll heißen: Der Staat will Zugriff auf Gelder, die zur Vermögensbildung angelegt werden. Und zwar nicht erst, um ein Beispiel zu nennen, in 20 Jahren, wenn der Besitzer des Fonds sich zum Verkauf entschließt, sondern im Hier und Jetzt – und zwar jährlich.

Zur Erinnerung: Für vor 2009 erworbene Fondsanteile war bislang keine Abgeltungssteuer beim Verkauf fällig. Damals hatten Investmentfondsmanager sich beeilt, vor dem Stichtag im Jahr 2009 Kunden zum Kauf von Fondsanteilen zu raten, weil deren Erwerb vor der Wirksamkeit der drohenden Abgeltungssteuer vollumfängliche Steuerbefreiung versprach.

Der Staat seinerseits hatte diesen Altbestandschutz garantiert. Fondsanleger griffen zu. Wären diese Altanteile im Depot der Aktionäre in Deutschland über Jahre und Jahrzehnte weiter im Kurs gestiegen und möglicherweise vererbt worden, hätten die Erben – unter Ausschöpfung ihrer Freibeträge – günstigstenfalls keinen Cent an Steuern an den Staat ausgereicht. Diese Anstrengungen von Sparern zur Vermögensbildung sind dem Staat, anders als noch vor zehn Jahren, inzwischen ein Dorn im Auge. Ab Januar 2018 wird steuerlich „rekalibriert“.

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