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Kommentar Investmentsteuer: Nur Fiskus macht guten Schnitt

Das Detlev-Rohwedder-Haus ist das Hauptsitz des Bundesministeriums der Finanzen
Das Detlev-Rohwedder-Haus ist das Hauptsitz des Bundesministeriums der Finanzen | Foto: Bundesministerium der Finanzen (BMF) / Hendel
André Kunze ist geschäftsführender Gesellschafter der Prometheus Vermögensmanagment GmbH in Langenfeld.

1. Konservative Anleger werden benachteiligt:

Für Fonds mit einem Aktienanteil von über 50 Prozent wird es ab 2018 eine steuerliche Teilfreistellung in Höhe von 30 Prozent geben. Diese bewirkt, dass bei Aktienfonds zukünftig 30 Prozent der Kursgewinne steuerfrei vereinnahmt werden. Zugegeben, Dividendeneinnahmen aus Aktien werden auf Fondsebene gegenüber Zinseinnahmen zukünftig schlechter behandelt und mit 15 Prozent versteuert. Hier haben Zinserträge die Nase also etwas vorn. Aber bei Aktienfonds sind es letztlich vorrangig die Kursgewinne,
die die Rendite ausmachen. So waren von den gut 14 Prozent Rendite, die der DAX in den letzten fünf Jahren im Schnitt pro Jahr erzielt hat, lediglich rund drei Prozent auf die Dividenden zurückzuführen. Von den 11 Prozent Kursgewinnen blieben bei Aktienfonds zukünftig also 3,3 Prozent (30 Prozent von 11 Prozent) steuerfrei.

Demgegenüber sind Rentenfonds steuerlich klar im Nachteil. Denn diese
unterliegen sowohl mit ihren Zinsen als auch mit ihren Kursgewinnen vollständig der Abgeltungssteuer. Welchen Sinn hat das? Rentenfonds versorgen den Staat, Banken und Unternehmen mit den so dringend benötigten Krediten. Konservative Anleger sind ein wichtiger Teil, damit der Staat mit seinen Finanzen nicht im Trockenen schwimmt. Belohnt
werden sie dafür nicht.

Gut, Sie könnten nun argumentieren, dass es derzeit ja keine Zinsen gibt und Anleger in Rentenfonds daher ohnehin nichts zu versteuern haben. Aber da kennen Sie die fiskalische Ideenschmiede des Bundesministeriums für Finanzen (BMF) nicht.

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2. Kunst der Versteuerung von Null-/Negativzinsen

Die hat sich folgenden Coup einfallen lassen: Da man die Komplexität bei der Besteuerung thesaurierender Fonds beseitigen wollte, hat man im BMF den Basiszins, eine Art virtuellen Mindestzins, und die Vorabpauschale, die vorweggenommene Besteuerung zukünftiger Wertsteigerungen, aus dem Ärmel geschüttelt.

Versuchen wir das zu verstehen: Der Basiszins wird von der Deutschen Bundesbank aus der langfristig erzielbaren Rendite öffentlicher Anleihen jedes Jahr aufs Neue errechnet und vom BMF veröffentlicht. So wurde für 2016 beispielsweise ein Basiszins von 1,1 Prozent und für 2017 von 0,59 Prozent bekannt gegeben. Das BMF nimmt nun an, dass jeder Fonds im Jahr mindestens in Höhe des Basiszinses Erträge erzielt. Dabei legt das BMF genau genommen nur 70 Prozent des Basiszinses zugrunde.

Wenn das neue Investmentsteuerrecht heute schon gelten würde, ginge das BMF also davon aus, dass jeder Fonds in 2017 einen Ertrag von mindestens 0,413 Prozent (70 Prozent von 0,59 Prozent) erzielt. Hierauf käme dann die Abgeltungssteuer in Höhe von 25 Prozent zum Ansatz (Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer lassen wir der Einfachheit halber außen vor).

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