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MiFID II BVI warnt vor Regel-Chaos

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Fondsgesellschaften und Berater stellen Privatanlegern heute schon das sogenannte OGAW-KIID zur Verfügung, auch bekannt als „wesentliche Anlegerinformationen“. Sie enthalten Informationen unter anderem zu Kosten, Wertentwicklung und Risiken des jeweiligen Fonds. Zu Riester-Fonds erhält der Anleger zusätzlich ein gesetzlich vorgeschriebenes Produktinformationsblatt.

Ab Januar kommen dann die neuen Informationen nach MiFID II hinzu und bei Fondspolicen ein PRIIPs-KID mit Informationen zu den einzelnen Fonds. Ein Vergleich dieser Dokumente führt oft zu absurden Ergebnissen, sind BVI-Experten überzeugt, etwa bei den Kosten: „Beim Kauf eines Fonds schreiben MiFID II und PRIIPs vor, die Produktkosten in Euro und Cent offenzulegen.“

Einheitliche Definition der Kosten unter MiFID II und PRIIPs

Die Kostenbestandteile sind zwar unter MiFID II und PRIIPs einheitlich definiert, sie werden jedoch unterschiedlich berechnet mit der Folge, dass der Anleger je nach Dokument unterschiedliche Angaben erhält. Die Kosten nach MiFID II und PRIIPs sind dem BVI zufolge wiederum nicht mit denen in den wesentlichen Anlegerinformationen identisch, und sie unterscheiden sich auch von den Angaben im Riester-Produktinformationsblatt.

„Welche Kosteninformationen der Anleger zu ein und demselben Fonds am Ende erhält, bestimmt demnach der Vertriebsweg; also ob der Anleger ihn direkt beim Produktanbieter, bei der Bank im Wertpapiervertrieb oder als fondsgebundene Versicherung kauft. Fondsanleger sollten sich durch die Informationsflut nicht verunsichern lassen und Fragen mit ihrem Finanzberater klären“, empfiehlt der BVI.

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