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Nachhaltigkeitsberichte Mehr Transparenz – bessere Vergleichbarkeit

EU-Parlament in Brüssel
EU-Parlament in Brüssel: Bis zum Inkrafttreten muss die NFRD-Richtlinie noch einige Instanzen auf EU-Ebene durchlaufen | Foto: IMAGO / Shotshop

Der Entwurf der EU-Kommission zur Reform der Non Financial Reporting Directive (NFRD) soll einen einheitlichen EU-Standard für die Berichterstattung bezüglich der Nachhaltigkeit von Unternehmen schaffen. Die Richtlinie wird im Zuge dessen in Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) umbenannt.

Laut aktuellem Zeitplan müssen die EU-Mitgliedstaaten die Änderungen bis spätestens 1. Dezember 2022 in nationales Recht umsetzen. Die neuen Vorgaben sollen erstmals auf Unternehmensberichte für Geschäftsjahre angewendet werden, die ab dem 1. Januar 2023 beginnen. Die ersten Nachhaltigkeitsberichte nach dem neuen EU-Standard sind damit nicht vor 2024 zu erwarten.

Die Kernpunkte des neuen Papiers im Überblick:

  • Unternehmen im Fokus: Jetzt sind alle in Europa an der Börse notierten Unternehmen verpflichtet, im Lagebericht ihres Geschäftsberichts standardisierte Informationen über ihr nachhaltiges Wirtschaften zu liefern. Damit wären knapp 50.000 statt bislang 11.600 Unternehmen von der EU-Richtlinie betroffen. Für kleine und mittelständische Unternehmen (KMU), die nicht an der Börse notiert sind, sollen freiwillige Standards gelten.
  • Wertschöpfungskette: Firmen müssen ebenfalls über negative Auswirkungen ihrer Geschäftspraktiken auf Umwelt und Gesellschaft berichten – entlang der gesamten Wertschöpfungskette, auch wenn diese kein unmittelbares finanzielles Risiko darstellen.
  • Auswirkungen: Unternehmen müssen nicht nur angeben, wie Nachhaltigkeitsaspekte ihr Unternehmen beeinflussen, sondern auch wie sich ihre Geschäftspraktiken auf die Menschen und die Umwelt auswirken.
  • Sicherhheit: Die Erklärung zu Nachhaltigkeitsthemen muss in den Lagebericht aufgenommen werden und der Prüfstandard soll sukzessive von begrenzter Sicherheit auf hinreichende Sicherheit erhöht werden.

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„Es ist gut, dass die EU-Kommission deutlich mehr Unternehmen als bisher verpflichten will, standardisierte Nachhaltigkeitsdaten zu veröffentlichen“, sagt BVI-Hauptgeschäftsführer Thomas Richter. „Damit wäre eine wichtige Voraussetzung erfüllt, um vergleichbare Informationen zu bekommen, die institutionelle Investoren für die Bewertung der Nachhaltigkeit von Zielunternehmen brauchen.“

Nun müssten die Reformvorschläge schnell in die Richtlinie eingearbeitet und von den Mitgliedstaaten umgesetzt werden, so Richter weiter. Bis dahin müsse es Fondsgesellschaften allerdings noch erlaubt sein, Nachhaltigkeitsinformationen in dem jeweils im Markt verfügbaren Umfang zu nutzen. Angesichts der bestehenden ESG-Datenlücken dürfe die Aufsicht die Anforderungen an die Berichtspflichten der Asset-Manager und anderer Investoren nicht überspannen.

Als wichtigen Schritt bewertet der BVI auch den Vorschlag der Kommission, Portfoliounternehmen zu verpflichten, ihre Geschäftsabschlüsse und Lageberichte künftig in einem einheitlichen elektronischen Berichtsformat bereitzustellen. „Diese Maßnahmen sind Vorbedingung dafür, in Zukunft alle Unternehmensberichte über einen einheitlichen EU-Datenzugang abrufen zu können.“

Doch nicht alle sind so positiv auf den Entwurf zu sprechen. Der Umweltschutzverband WWF ist vor allem wegen des begrenzten Umfangs des Vorschlags besorgt: „Offenlegung zentraler Informationen ist von KMUs in Sektoren mit hohen Auswirkungen beziehungsweise hohem eigenen Risiko notwendig. Dies sieht der Entwurf allerdings nicht vor“, sagt Matthias Kopp, Leiter Sustainable Finance bei WWF. „Wenn der Entwurf in dieser Form vom europäischen Parlament und dem Rat nicht grundlegend verbessert wird, ist seine Kraft verschwendet, bevor sie sich entfalten konnte.“

Wie geht es weiter?

Noch muss die Richtlinie einige Instanzen auf EU-Ebene durchlaufen. Doch wenn der Vorschlag so umgesetzt wird, werden auf viele Unternehmen noch einige Hausaufgaben zukommen. Denn: Fundierte nichtfinanzielle Berichterstattung passiert nicht über Nacht. Von der Bestimmung der Wesentlichkeitsgrenzen über die Datenerhebung und -validierung bis hin zu prüfsicheren Managementansätzen – all das sind Voraussetzungen für einen aussagekräftigen nichtfinanziellen Bericht.

Die heikelste Frage bleibt allerdings weiter offen: Ob Gaskraftwerke und Atomkraft als nachhaltig gelten sollen, will die EU-Kommission nach heftigen Protesten erst in einem zweiten Kriterienkatalog klären, den sie am Jahresende vorstellen will.

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