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Neue Standorte und höhere Kosten So verändert der Brexit den europäischen Fondsvertrieb

Das britische Ausscheiden aus der Europäischen Union zieht Folgen für den europäischen Fondsvertrieb nach sich. Doch welche Veränderungen ergeben sich genau - und sind nur britische Gesellschaften betroffen?

Welches Problem bereitet ein Brexit dem Fondsvertrieb auf dem europäischen Markt?

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Innerhalb der Europäischen Union legt die europäische Ucits-Richtlinie fest, mit welchen Strategien und in welche Vermögensgegenstände Publikumsfonds investieren dürfen. Sie stellt außerdem verbindliche Anforderungen an die Anleger-Aufklärung. Fonds, die gemäß Ucits-Vorgaben anlegen, dürfen auf dem gesamten EU-Markt vertrieben werden. Das ist praktisch für Fondsgesellschaften, denen bei Auflegung von Fonds nach Ucits-Standard aufwendige Zulassungsverfahren erspart bleiben.

Das Ausscheiden aus der EU katapultiert Großbritannien auch aus dem Ucits-Verbund: „Die Briten werden erst einmal ein Drittstaat per Definition“, zitiert das „Handelsblatt“ den Finanzaufsichtsexperten Bernd Geier von der Anwaltskanzlei Dentons. Die Fondszulassung wird erheblich aufwendiger und auch teurer. Betroffen sind neben britischen Fondsanbietern auch Gesellschaften aus Ländern außerhalb der EU, die vom Standort London aus agieren.

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