Neues Gesetz Ab 2020 benötigen Krypto-Händler eine Bafin-Lizenz04.12.2019, aktualisiert 20.05.2020 - 11:3620.05.20 - 11:36| Redaktion | PDF drucken Symbolisch geprägte Bitcoin-Münzen: Ein jetzt beschlossenes Gesetz macht die Verwahrung von Krypto-Werten erlaubnispflichtig© Getty Images Wer hierzulande im Kundenauftrag Krypto-Werte wie Bitcoin, Ethereum oder auch digitale Wertpapiere verwahrt, benötigt dafür ab dem kommenden Jahr eine Lizenz. Das hat der Bundesrat in seiner jüngsten Sitzung beschlossen. Weiterlesen auf dasinvestment.com >> AUCH INTERESSANT Interaktive Grafik Sozialstaat: So viel Steuern und Abgaben zahlst du – und so viel bekommst du zurück Eyb & Wallwitz-Podcast Der „Whatever it takes“-Moment der US-Notenbank Eyb & Wallwitz-Podcast „Prognosen gleichen einem Glücksspiel“ Berkshire Hathaway Auf diese 10 Aktien setzt Warren Buffett 2022 Meistgeklickt Top news Unsichere Zeiten Die Börse gewöhnt sich an den Krieg ESG-Investments Nur auf grüne Vorreiter setzen reicht nicht aus