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Offene Immobilienfonds Brexit – drei Fragen, drei Antworten

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Wie sehen die Halte- und Kündigungsfristen hierzulande genau aus?

Die Fristen sind vom Kaufdatum der Fondsanteile abhängig. Anteile, die vor dem 21. Juli 2013 ins Depot gebucht wurden, können bis zu 30.000 Euro pro Kalender-Halbjahr an die Fondsgesellschaft zurückgeben werden. Anleger, die höhere Beträge zurückgeben wollen, müssen bei der Fondsgesellschaft zwölf Monate vor Verkauf kündigen.

Anteile, die nach dem 21. Juli 2013 ins Depot gebucht wurden, müssen mindestens 24 Monate gehalten werden. Vor der Rückgabe müssen Anleger jeden Betrag bei der Fondsgesellschaft zwölf Monate vor dem Verkauf kündigen. Der Freibetrag von 30.000 Euro pro Kalender-Halbjahr gilt für diese Anteile nicht. Die Kündigung kann bereits während der Mindesthaltefrist eingereicht werden. Anleger können ihre Anteile also spätestens nach zwei Jahren zurückgeben.

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