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Zielmarktdefinition & Co. Bafin erstellt Rundschreiben zum Finanzprodukt-Vertrieb

Bafin-Sitz in Frankfurt am Main
Bafin-Sitz in Frankfurt am Main | Foto: Bafin/Kai Hartmann

Das Rundschreiben der Bafin basiert auf entsprechenden Leitlinien der Europäischen Bankenaufsichtsbehörde EBA. Es verpflichtet die Institute dazu, bei der Entwicklung und dem Vertrieb von Finanzprodukten stets die Verbraucherinteressen im Fokus zu behalten.

Konkret enthält der Entwurf Vorgaben zu erforderlichen Regelungen im internen Kontrollsystem, zur Definition eines Zielmarktes für die Finanzprodukte, zur Analyse und laufenden Überwachung der Produkte sowie zu deren Vertrieb.

Kreditinstitute müssen das Rundschreiben der Bafin vollumfänglich beachten. Zahlungsdienstleister, die keine Kreditinstitute sind, müssen es nur insoweit anwenden, wie dies im Hinblick auf ihre Größe sowie von Art, Umfang, Komplexität und Risikogehalt der Geschäftsaktivitäten geboten erscheint.

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Stellungnahmen nimmt die Bafin bis zum 31. August entgegen.

>> zum Entwurf des Rundschreibens

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