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in Nachhaltigkeit, ESG & SRILesedauer: 2 Minuten

Urteil des Bundesverfassungsgerichts Durchbruch für Grundrecht auf Klimaschutz

Lichteraktion vor dem Brandenburger Tor in Berlin
Lichteraktion vor dem Brandenburger Tor in Berlin: Die Klimaschützer von Fridays for Future setzen sich dafür ein, den Anstieg der globalen Durchschnittstemperatur auf 1,5 Grad zu begrenzen | Foto: IMAGO / epd

Die Verfassungsbeschwerden mehrerer Klimaschützer waren erfolgreich. Fridays for Future und andere Organisationen hatten geklagt, dass das Klimaschutzgesetz der Bundesregierung nicht weit genug ginge und bekamen Zuspruch vom Bundesverfassungsgericht. Die zum Teil noch sehr jungen Beschwerdeführenden seien durch die Regelungen in dem Gesetz in ihren Freiheitsrechten verletzt, erklärten die Karlsruher Richter in ihrer Begründung. „Die Vorschriften verschieben hohe Emissionsminderungslasten unumkehrbar auf Zeiträume nach 2030.“ Einen Anstieg der globalen Durchschnittstemperatur wie geplant auf deutlich unter zwei Grad und möglichst auf 1,5 Grad zu begrenzen, sei dann nur mit immer schärferen Maßnahmen machbar.

„Von diesen künftigen Emissionsminderungspflichten ist praktisch jegliche Freiheit potenziell betroffen, weil noch nahezu alle Bereiche menschlichen Lebens mit der Emission von Treibhausgasen verbunden und damit nach 2030 von drastischen Einschränkungen bedroht sind“, heißt es in der Erklärung. Zur Wahrung grundrechtlich gesicherter Freiheit hätte der Gesetzgeber Vorkehrungen treffen müssen, „um diese hohen Lasten abzumildern“.

Paris-Ziel als verbindliches Grundrecht

„Wir haben gewonnen“, twitterte Fridays-for-Future-Aktivistin Luisa Neubauer daraufhin. „Klimaschutz ist nicht nice-to-have, Klimaschutz ist unser Grundrecht.“

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Klageführer Felix Ekardt vom Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) bezeichnete das Urteil auf Twitter als „Durchbruch“. „Erstmals hat eine Umweltklage vor dem Bundesverfassungsgericht Erfolg. Die Politik wird massiv nachbessern und deutlich ambitioniertere Ziele und Instrumente festsetzen müssen. Die Klage des BUND hat aufgezeigt, dass grundrechtlich Nullemissionen dramatisch früher nötig sind als bisher anvisiert und das Paris-Ziel grundrechtlich verbindlich ist.“

Kein Wegducken vor der Zukunft

Auch Bundesumweltministerin Svenja Schulze (SPD) begrüßte das Urteil als Bestätigung des Klimaschutzgesetzes und als Stärkung für den Klimaschutz. „Ich hätte gerne ein weiteres Zwischenziel für die 2030er-Jahre in das Gesetz aufgenommen, doch dafür gab es damals keine Mehrheit. Insofern ist es gut, dass das Bundesverfassungsgericht nun ein solches Wegducken vor der Zukunft ausschließt. Damit wir keine Zeit verlieren, werde ich noch im Sommer Eckpunkte für ein in diesem Sinne weiterentwickeltes Klimaschutzgesetz vorlegen, das langfristige Planungssicherheit schafft.“

Bundestag und Bundesrat hatten Ende 2019 dem Klimapaket der Bundesregierung zugestimmt, nachdem Bund und Länder noch Kompromisse ausgehandelt hatten. Das Klimaschutzgesetz ist ein wesentlicher Teil des Pakets und legt für einzelne Bereiche wie Verkehr, Landwirtschaft oder Gebäude fest, wie viel Treibhausgase sie in welchem Jahr ausstoßen dürfen.

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